Gas
Netzzugang
Die Mittelhessen Netz GmbH gewährt den Zugang zu ihrem Gasnetz auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Gasnetzzugangsverordnung und der Kooperationsvereinbarung in ihrer jeweils gültigen Fassung. Unsere aktuellen Vertragsmuster mit Preisblatt, Ansprechpartnern und Beschreibung der angewendeten Standardlastprofile sowie unsere Ergänzenden Geschäftsbedingungen finden Sie nachfolgend.
Lieferantenrahmenvertrag Gas gem. KOV XIII - gültig ab 01.10.2022
Lieferantenrahmenvertrag Gas nach Kooperationsvereinbarung XIII
Anlage 1: Preisblatt für die Nutzung des Gasnetzes
Anlage 2: Kommunikationsdatenblatt
Anlage 3: EDI-Vereinbarung
Anlage 4: Ergänzende Geschäftsbedingungen der Mittelhessen Netz GmbH
Anlage 5: Standardlastprofilverfahren und Bilanzierungsbrennwert
Anlage 6: § 18 NDAV (Haftung bei Störungen der Anschlussnutzung)
Anlage 7: Begriffsbestimmungen
Anlage 8: Unterbrechung der Anschlussnutzung (Sperrung) auf Anweisung des Transportkunden (Mustersperrauftrag)
Standardlastprofilverfahren
Verfahrensspezifische Parameter: BDEW-/VKU-/GEODE - Excel Tabelle mit verfahrensspezifischen Parametern
Anwendungsspezifische Parameter: werden nicht verwendet
Reverse-Charge-Verfahren
Hier finden Sie den "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" der Mittelhessen Netz GmbH nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2025)
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2022)
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 09.06.2019)
Ansprechpartner Netzzugang
Tel: 0641 708-1526
Fax:0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Netznutzungsentgelte
Die Entgelte für den Gasnetzzugang der Mittelhessen Netz GmbH werden auf der Grundlage der aktuellen Gasnetzentgeltverordnung mit Hilfe des Netzpartizipationsmodells ermittelt. Sie setzen sich aus folgenden Bestandteilen zusammen:
- Arbeitspreis
- Leistungspreis (Kunden mit Leistungsmessung)
- Grundpreis (Kunden ohne Leistungsmessung)
- Entgelt für Messstellenbetrieb
- Entgelt für Messung
- Entgelt für Abrechnung
- Konzessionsabgabe
- Umsatzsteuer
Vorläufige Netzentgelte zum 1. Januar 2025
Wir weisen darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2025 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wird. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2025 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Hintergrund für die derzeit bestehenden Unsicherheiten bei der Ermittlung der vorläufigen Netzentgelte sind die noch ausstehenden behördlichen Entscheidungen zur Bestimmung der Erlösobergrenze
vorläufiges Preisblatt Netznutzung Gas MIT.N 01.01.2025 - 31.12.2025
Aktuelle Netzentgelte
Die entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005, in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007, ermittelten Preise für die Nutzung des Gasnetzes der Mittelhessen Netz GmbH finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Frühere Entgelte
Entgelte für Mehr- und Mindermengen
Die Preise für Mehr- und Mindermengen richten sich nach den monatlichen durchschnittlichen Ausgleichsenergiepreisen. Sie werden vom Marktgebietsverantwortlichen ermittelt und veröffentlicht. Die aktuellen Preise finden Sie unter https://www.tradinghub.eu/de-de/.
Grundversorgung
Gemäß § 36 (2) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre zu ermitteln. Grundversorger in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist das Energieversorgungsunternehmen, das zum Stichtag die meisten Haushaltskunden beliefert.
Grundversorger ab dem 1. Januar 2022
Zum Stichtag 1. Juli 2021 versorgten die Stadtwerke Gießen AG die meisten Haushaltskunden im Netz der Mittelhessen Netz GmbH und sind daher ab dem 1. Januar 2022 der Grundversorger im Netzgebiet.
Grundversorger ab dem 1. Januar 2025
Zum Stichtag 1. Juli 2024 versorgten die Stadtwerke Gießen AG die meisten Haushaltskunden im Netz der Mittelhessen Netz GmbH und sind daher ab dem 1. Januar 2025 der Grundversorger im Netzgebiet.
Eine detaillierte Aufstellung zur Grundversorgung nach Städten und Gemeinden entnehmen Sie bitte der hinterlegten Tabelle.
Signatur und Zertifikate
Im Rahmen der Marktprozesse enthalten unsere gesendeten E-Mails eine Signatur, die Ihnen die Prüfung der Gültigkeit des Absenders ermöglicht. Des Weiteren übermitteln wir die E-Mails verschlüsselt.
An dieser Stelle können Sie sich unseren öffentlichen Schlüssel herunterladen:
Zertifikat Mittelhessen Netz GmbH
Bitte senden Sie uns im Gegenzug Ihren öffentlichen Schlüssel an die E-Mail-Adresse: