Messwesen
Zählermeldung
Zählermeldungen Strom und Gas
Hier finden Sie die Anträge für Strom- und Gaszähler.
Mit den Zählermeldungen können Sie Zählereinbau, -ausbau und -umbauten, sowie beim Gas den Tausch der Gasverbrauchsgeräte beantragen bzw. mitteilen.
Ansprechpartner
Strom
Tel: 0641 708-1568
Gas
Tel: 0641 708-1483
Email: anschluss@mit-n.de
Smart Meter
Bis Ende 2032 sieht der Gesetzgeber den flächendeckenden Einbau von intelligenter Messtechnik (moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme) in allen deutschen Haushalte und Gewerbebetriebe vor.
Deutschland ist damit Teil des europäischen Projektes zur Umsetzung der Energiewende. Beim Rollout wird unterschieden zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen (SmartMeter). Moderne Messeinrichtungen erhalten alle Stromverbraucher bis zu einem Verbrauch bis 6.000 kWh p.a.. Kunden mit einem Verbrauch größer 6.000kWh erhalten ein intelligentes Messsystem.
Die Preise für den Messstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes finden Sie im nachstehenden Preisblatt für den grundzuständigen Messstellenbetrieb.
Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2024
Ansprechpartner SmartMeter
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Email: messwesen@mit-n.de
FAQ
In unserem Flyer "Information zu Ihrer neuen Messtechnik" erhalten Sie weitere Informationen zum Thema:
- Bekomme ich einen eine moderne Messeinrichtung oder ein intelligentes Messsystem?
- Was kostet die neue Messtechnik?
- und viele weitere Antworten auf Ihre Fragen.
Hier finden Sie die Version des Flyer "Information zu Ihrer neuen Messtechnik" zum selbst ausdrucken.
Weitere Informationen zum “Gesetz zum Neustart der Digitalisierung der Energiewende” (GNDEW), zu den neuen Messtechniken und welche Rolle das Bundesamtes für Informationstechnik (BSI) dabei hat, erhalten Sie in dem Erklärvideo des BSI.
Moderne Messeinrichtungen
Preisblatt für moderne Messeinrichtungen
Die Preise für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen im Sinne des Messstellenbetriebsgesetzes finden Sie im nachstehenden Preisblatt Messstellenbetrieb gültig ab 01.01.2024.
Bedienungsanleitung für moderne Messeinrichtungen
Hier finden Sie die Bedienungsanleitung für die von uns verwendeten modernen Messeinrichtungen zum Download:
Für das Anzeigen des Energieverbrauchs ist bei der modernen Messeinrichtung und dem intelligenten Messsystem eine zählerspezifische PIN nötig.
Diese kann bei uns unter Angabe Ihrer Zählernummer, Namen und Adresse der Messtelle, formlos, per E-Mail an messwesen@mit-n.de angefordert werden.
Verträge Messwesen Strom
Anforderungen an Messeinrichtungen
Auf dieser Seite finden Sie die Anforderungen an Messeinrichtungen der Mittelhessen Netz GmbH. Die hier beschriebenen Anforderungen stehen u.a. im Zusammenhang mit dem jeweils aktuellen MeteringCode (Mindestanforderungen für die Zählung und Datenbereitstellung) sowie dem gültigen Gesetz über das Mess- und Eichwesen. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Leistungsbeschreibung für Zählung und Abrechnung der Netznutzung.
Messstellenvertrag Strom
Hier finden Sie unseren Messstellvertrag Strom zwischen dem Messstellenbetreiber und dem Anschlussnutzer. Der Vertrag regelt den Messstellenbetrieb mit modernen Messeinrichtungen (mME) und intelligenten Messsystemen (iMSys) und gilt für Letztverbraucher und Betreiber von Erzeugungsanlagen nach dem EEG und dem KWKG.
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Strom
Hier finden Sie unseren Messstellenbetreibervertrag Strom, der auf der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (BK6-17-042) vom 23.08.2017 beruht.
Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts
Für die Regelung der Abrechnung des Messstellenbetriebsentgelts ist eine Vereinbarung zwischen der Mittelhessen Netz GmbH, als grundzuständiger Messstellenbetreiber, sowie dem Lieferanten notwendig.
1. Vereinbarung über die Abrechnung des Messstellenbetriebsentgeltes für intelligente Messtechnik
oder alternativ:
2. Messstellenvertrag Strom über den Messsstellenbetrieb von intelligenten Messsystemen und modernen Messeinrichtungengemäß der Mustervereinbarung der Verbände BDEW und VKU.
EDI-Vereinbarung
Ansprechpartner Messwesen Strom
Tel: 0641 708-1526
Fax:0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Verträge Messwesen Gas
Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas
Hier finden Sie unseren Messstellenbetreiberrahmenvertrag Gas, der auf der Festlegung der Bundesnetzagentur zur Standardisierung von Verträgen und Geschäftsprozessen im Bereich des Messwesens (Bk7-17-026) vom 23.08.2017 beruht.
EDI-Vereinbarung
Ansprechpartner Messwesen Gas
Tel: 0641 708-1526
Fax:0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Umrechnungsverfahren Gas
Wie wird aus den Messwerten des Zählers die Energiemenge auf Ihrer Abrechnung ermittelt?
Ausgangspunkt für die Abrechnung ist die zwischen zwei Zeitpunkten bezogene Gasmenge. Diese wird über einen geeichten Gaszähler gemessen. Für Sie als Gaskunden ist jedoch weniger das Volumen des verbrauchten Erdgases interessant, sondern vielmehr die darin enthaltene thermische Energiemenge. Dafür ist eine Umrechnung vom gemessenen Betriebsvolumen (in m³) in die bezogene thermische Energiemenge (in kWh) notwendig.
Die abgerechnete Energiemenge errechnet sich aus drei Werten: dem Erdgasverbrauch, der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert.
Zur Berechnung der tatsächlich bezogenen thermischen Energiemenge wird das am Gaszähler abgelesene Betriebsvolumen multipliziert mit der Zustandszahl und dem Abrechnungsbrennwert:
E = Vb x z x Hs,eff
Dabei bedeuten:
E = Thermische Energie [kWh]
Vb = Betriebsvolumen [m³]
z = Zustandszahl
Hs,eff = Abrechnungsbrennwert [kWh/m³]
Falls in der Abrechnung die Abrechnungszeitspanne unterteilt werden muss, z. B. wegen Entgelt- oder Steueränderungen, und keine Ablesung des Gaszählers vorliegt, ermittelt die Mittelhessen Netz GmbH die thermische Energiemenge nach den Vorgaben des unten genannten DVGW-Arbeitsblattes G 685.
Rechtlicher Rahmen
In Deutschland wird die thermische Erdgasabrechnung auf der Grundlage einheitlicher eichrechtlicher Vorschriften sowie den nach den anerkannten Regeln der Technik, hier insbesondere nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 685 „Gasabrechnung“, durchgeführt. Die in diesem Arbeitsblatt von der Deutschen Vereinigung des Gas- und Wasserfaches e.V. festgelegten Verfahren sind mit den Landesbehörden für das Eichwesen und der Physikalisch-Technischen Bundesanstalt abgestimmt und entsprechen den Bestimmungen des Eichrechts. Die thermische Erdgasabrechnung unterliegt dabei der ständigen Kontrolle der zuständigen Eichämter des jeweiligen Bundeslandes. So ist zugleich ein Höchstmaß an Präzision und Unabhängigkeit gegeben.