Strom
Netzzugang
Die Mittelhessen Netz GmbH gewährt den Zugang zu ihrem Stromnetz auf der Grundlage des Energiewirtschaftsgesetzes, der Stromnetzzugangsverordnung sowie den Beschlüssen der BNetzA in ihrer jeweils gültigen Fassung.
Die Beschlusskammer 6 der BNetzA hat mit Beschluss vom 21. Dezember 2020 Az.: BK6-20-160, einen standardisierten Netznutzungs- bzw. Lieferantenrahmenvertrag Strom nebst Anlagen (BNetzA-Mustervertrag) festgelegt. Betreiber von Elektrizitätsversorgungsnetzen sind gemäß Tenorziffer 8 dieses Beschlusses verpflichtet, alle bereits bestehenden Netznutzungs- und Lieferantenrahmenverträge zum 1. April 2022 inhaltlich vollständig an den festgelegten Mustervertrag anzupassen.
Unser neues Vertragsmuster, das dem Mustervertrag der BNetzA in der konsolidierten Fassung vom 21.12.2020 entspricht, finden Sie nachfolgend.
Netznutzungsvertrag (Entnahme) Strom gültig ab 1. April 2022
Lieferantenrahmenvertrag BNetzA BK6-20-160 vom 21. Dezember 2020
Anlage a: Vereinbarung über elektronischen Datenaustausch (EDI)
Anlage c: Zuordnungsvereinbarung
Anlage: Kommunikationsdatenblatt
Anlage: Preisblatt
Anlage: Sperrauftrag
Voraussetzung zur Abrechnung der Schwachlast-KA
Lastprofilverfahren
Reverse-Charge-Verfahren
Hier finden Sie den "Nachweis für Wiederverkäufer von Erdgas und/oder Elektrizität für Zwecke der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers" der Mittelhessen Netz GmbH nach § 13b Abs. 2 Nr. 5 Buchstabe b und Abs. 5 UStG.
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2025)
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 30.06.2022)
Nachweis für Wiederverkäufer (gültig bis 09.06.2019)
Ansprechpartner Netzzugang
Tel: 0641 708-1526
Fax: 0641 708-3350
Email: netzzugang@mit-n.de
Mittelhessen Netz GmbH
Lahnstraße 31
35398 Gießen
Netzentgelte
Vorläufige Netzentgelte zum 1. Januar 2025
Wir weisen darauf hin, dass wegen der derzeit noch nicht vollständigen Datengrundlage von einer Veröffentlichung verbindlicher Netzentgelte für das Jahr 2025 gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 EnWG abgesehen wird. Stattdessen erfolgt eine Veröffentlichung voraussichtlicher Netzentgelte. Die verbindlichen Entgelte des Jahres 2025 können von den voraussichtlichen Netzentgelten abweichen.
Weiterhin weisen wir darauf hin, dass zum Zeitpunkt der Veröffentlichung der voraussichtlichen Netzentgelte die Höhe der zusätzlichen Umlagen nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG), Offshore Umlage nach § 17f EnWG sowie die Umlage nach § 19 Abs. 2 StromNEV für das Jahr 2024 noch nicht bekannt sind.
Aktuelle Informationen zu den o. g. Umlagen finden Sie auf http://www.netztransparenz.de/.
Die verbindlichen Netzentgelte für 2025 werden nach Vorliegen aller Faktoren abschließend ermittelt und fristgerecht zum 01.01.2025 veröffentlicht.
vorläufiges Preisblatt Netznutzung Strom MIT.N 01.01.2025 - 31.12.2025
Aktuelle Netzentgelte
Die entsprechend der Regelungen des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005, in Verbindung mit der Anreizregulierungsverordnung (ARegV) vom 29. Oktober 2007, ermittelten Preise für die Nutzung des Stromnetzes der Mittelhessen Netz GmbH finden Sie in unserem aktuellen Preisblatt.
Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)
Referenzpreisblatt der Mittelhessen Netz GmbH zur Ermittlung der vermiedenen Netzentgelte nach § 18 Abs. 2 StromNEV gemäß Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG).
Das Referenzpreisblatt ist als Obergrenze zu verwenden. Weist das aktuelle Preisblatt eines Jahres für eine Netzebene einen niedrigeren Preis aus, ist dieses für die Ermittlung der Kosten für dezentrale Einspeisung der nachgelagerten Netzebene zu verwenden.
Preise Mehr-/ Mindermengen
Veröffentlichungspflichten nach § 13 Abs. 3 Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV)
Ab 01.01.2015 erfolgt die Abrechnung der Jahres-Mehr-und Mindermengenpreise für Standardlastprofile anhand von Monatspreisen gem. Veröffentlichung des BDEW.
Netzverluste
Auf Basis des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) vom 7. Juli 2005, der Stromnetzzugangsverordnung (StromNZV) vom 25. Juli 2005 und der Festlegung der Bundesnetzagentur zum Ausschreibungsverfahren für Verlustenergie und zum Verfahren zur Bestimmung der Netzverluste vom 21. Oktober 2008 (Az. BK6-08-006) erfolgt die Ausschreibungsverfahren der Netzverluste im Losverahren.
Nachfolgend sind die Lose, die Ausschreibungsbedingungen sowie die Ergebnisse der Ausschreibungen aufgeführt.
Verlustenergie 2024
Abgabefrist für die Angebote zu Ausschreibung ist der 25.05.2023 11:00 Uhr
Ergebnis der Aussschreibung: 197,50 €/MWh
Downloads:
Verlustenergie 2026
Abgabefrist für die Angebote zu Ausschreibung ist der 29.05.2024 11:00 Uhr
Ergebnis der Ausschreibung: 53% Base + 47% Peak +19,80 €/MWh
Downloads:
Verlustenergie 2025
Abgabefrist für die Angebote zu Ausschreibung ist der 12.10.2023 11:00 Uhr
Ergebnis der Ausschreibung: 53% Base + 47% Peak +42,00 €/MWh
Downloads:
Hochlastzeitfenster
Grundversorgung
Gemäß § 36 (2) des Energiewirtschaftsgesetzes vom 13. Juli 2005 sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung verpflichtet, alle drei Jahre zum 1. Juli den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre zu ermitteln. Grundversorger in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden beliefert.
Grundversorger ab dem 1. Januar 2022 (ermittelt zum 1. Juli 2021)
Netzgebiet | Grundversorger |
---|---|
Gießen | Stadtwerke Gießen AG |
Bad Vilbel | Stadtwerke Bad Vilbel GmbH |
Grundversorger ab dem 1. Januar 2025 (ermittelt zum 1. Juli 2024)
Netzgebiet | Grundversorger |
---|---|
Gießen | Stadtwerke Gießen AG |
Bad Vilbel | Stadtwerke Bad Vilbel GmbH |
Eine detaillierte Aufstellung der Grundversorger nach Städten und Gemeinden entnehmen Sie bitte der PDF-Datei Städte und Gemeinden MIT.N.